Häufig gestellte Fragen zur Anpassung der Gewichtung der Indexkomponenten
Weicht der Preis einer Komponente um mehr als 3 % vom Medianpreis aller Komponenten ab, wird der Preis der Komponente mit 97 % oder 103 % angesetzt. Die Abweichungsgrenze wurde von ±3 % auf ±2 % aktualisiert. Weicht der Preis einer Komponente um mehr als 2 % vom Medianpreis aller Komponenten ab, wird der Preis dieser Komponente mit 98 % bzw. 102 % des Medianpreises angesetzt.
Veröffentlicht am 14. Dez. 2023Aktualisiert am 12. Feb. 2026FAQ
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